Die Betriebskosten des Hortes werden zu ca. einem
Drittel durch Elternbeiträge, zu ca. 8% durch
Landeszuschüssen und als Restkostenfinanzierung
mit mehr als 55% durch die Stadt Hofheim getragen.
Der Kostenbeitrag der Eltern wird vom Träger im Einvernehmen mit der Stadt Hofheim festgesetzt.
Er beträgt zur Zeit 120 Euro.
(Stand 05/2005)
Der Beitrag wird durch Einzugsermächtigung vom
Träger monatlich abgebucht.
Die Geschwisterermäßigung beträgt 30 %.
In Fall nicht zumutbarer Belastung kann gemäß
Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Ermäßigung
oder Übernahme des Kostenbeitrages beim Jugend- oder
Sozialamt beantragt werden.
Der Kostenbeitrag der Eltern trägt zur
Gesamtfinanzierung der Betriebskosten des Hortes bei
(Personal- und Sachkosten). Er ist daher während
des ganzen Hortjahres, auch in den Ferien- und
Krankheitszeiten zu entrichten.
Für die Zeiten in denen der Hort während der
Ferien geöffnet ist, fallen keine
zusätzlichen Kosten an.
Für das Mittagessen ist folgender Kostenbeitrag zu entrichten: 65 Euro monatlich. (Stand 05/2005)
Auch dieser Betrag wird monatlich eingezogen.
Auszüge aus der Hortordnung und Informationen der Stadt Hofheim