Die Betriebskosten des Hortes werden zu ca. einem Drittel durch Elternbeiträge, zu ca. 8% durch Landeszuschüssen und als Restkostenfinanzierung mit mehr als 55% durch die Stadt Hofheim getragen.

Der Kostenbeitrag der Eltern wird vom Träger im Einvernehmen mit der Stadt Hofheim festgesetzt.


Er beträgt zur Zeit 120 Euro. (Stand 05/2005)

Der Beitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Träger monatlich abgebucht.

Die Geschwisterermäßigung beträgt 30 %.

In Fall nicht zumutbarer Belastung kann gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages beim Jugend- oder Sozialamt beantragt werden.

Der Kostenbeitrag der Eltern trägt zur Gesamtfinanzierung der Betriebskosten des Hortes bei (Personal- und Sachkosten). Er ist daher während des ganzen Hortjahres, auch in den Ferien- und Krankheitszeiten zu entrichten.
Für die Zeiten in denen der Hort während der Ferien geöffnet ist, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Für das Mittagessen ist folgender Kostenbeitrag zu entrichten: 65 Euro monatlich. (Stand 05/2005)

Auch dieser Betrag wird monatlich eingezogen.

Auszüge aus der Hortordnung und Informationen der Stadt Hofheim